Vorsorgevertrag

Sie kennen Ihre Wünsche

Immer mehr Menschen treffen Vorsorge  und zwar nicht nur gegen die Risiken des täglichen Lebens, sondern insbesondere für den mit Gewissheit zu erwartenden Tod und die darauf folgende Bestattung. Der moderne Bürger möchte seinen Weg zur letzten Ruhe selbst planen und damit auch seine Familie und die Angehörigen entlasten. Er selbst stellt sicher, dass seine Wünsche auch bei seiner eigenen Bestattung beachtet und erfüllt werden.

Der Tod eines geliebten Menschen bringt das Leben der Hinterbliebenen völlig durcheinander.  Auf der einen Seite steht  die häufig lähmende Trauer, dem Wunsch einer würdigen und angemessenen Bestattung gegenüber. Wie gut, wenn für den Fall einer Bestattung bereits im Vorfeld alles geregelt ist.

Bestattungsvorsorge – was bedeutet das? Hier lege ich selbst fest,  wie und wo ich meine letzte Ruhestätte finden werde.  Ich entscheide nach meinen eigenen Vorstellungen und Wünschen. Dabei kann ich sehr sicher sein, dass am Ende meine Wünsche auch erfüllt werden. Die Bestattungsvorsorge ist kostenlos und kann jederzeit wieder gekündigt werden. Die Vorsorge ist keine finanzielle Absicherung, sie dient dazu Ihre Bestattungswünsche festzulegen und in schriftlicher Form festzuhalten. Für eine zusätzliche finanzielle Absicherung empfehlen wir Ihnen die Absicherung durch SIGNAL IDUNA Todesvallversicherung.

WICHTIG: Sterbegeldversicherungen sind bis zu einer Höhe von 3.579 Euro nicht Pfändbar, sollten Sie im hohen alter ein Pflegefall werden, können Ihre Rücklagen sonst komplett aufgebraucht werden. (§ 850b Bedingt pfändbare Bezüge, Abs. 4 ZPO)

Haben Sie nicht auch schon einmal gehört, dass der kürzlich Verstorbene sich eigentlich eine anonyme Urnenbestattung gewünscht hatte, die Hinterbliebenen aber eine Erdbestattung auf einem Friedhof in ihrer Nähe veranlasst haben? Warum das denn, wird sich so mancher fragen. Dafür gibt es zwei Gründe: zum einen gab es keinen Vorsorgevertrag und zum anderen brauchen einige Angehörige eine Anlaufstelle (wie zum Beispiel einen Friedwald), wo sie ihrer Trauer Raum geben können.

Damit Ihnen so etwas nicht passiert, bieten wir Ihnen die Möglichkeit  Ihre Bestattung im Vorfeld zu planen. Sagen Sie uns, was Ihre Vorstellungen sind und wir helfen Ihnen  bei der Erfüllung Ihrer Bestattungswünsche.

Unser „Hinweisblatt zur Bestattungsverfügung“ ist eine Ergänzung Ihrer Unterlagen daheim und gibt Auskunft,  wo die erforderlichen Unterlagen für Ihre Bestattung zu finden sind.

Bitte klicken Sie auf den folgenden Link, damit Sie zum Download der Bestattungsvorsorge kommen:

Download Vorsorgevertrag

 

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News Bestattungskosten

Neues Urteil zum Thema Bestattungskosten:

Sind mehrere Angehörige (hier: Geschwister) gleichrangig Bestattungspflichtig, kann die Bestattungsbehörde im Rahmen ihres Ermessens die vollen Kosten von nur einem der Bestattungspflichtigen verlangen und diesen im übrigen auf dessen Ausgleichsanspruch gegenüber den übrigen Pflichtigen verweisen. Eine Verpfichtung der Behörde, alle Bestattungspflichtigen nur anteilig zur Kostenerstattung in Anspruch zu nehmen, besteht nicht.
(VGH Baden-Württemberg, beschl. v. 15.11.2007 z. Az. 1 S 1471/07)